| Golfregeln | ||
| Regelanfrage | ![]() |
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An dieser Stelle können Mitglieder von GVNB-Clubs Regel-Fragen an den GVNB stellen. Die Beantwortung der Fragen wird von den entsprechenden Mitgliedern des Sportausschusses und den GVNB-Platzrichtern durchgeführt. Die Fragen werden nur bei Angabe von Name, E-Mail-Adresse und GVNB-Heimatclub- Zugehörigkeit beantwortet. (Bei Unvollständigkeit dieser Angaben ist leider keine Beantwortung möglich!) Sie stellen Ihre Anfrage per E-Mail an den GVNB unter: Ihre Regelfrage wird nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen beantwortet. |
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| Regeländerungen ab 2008 | ||
Die wichtigsten Änderungen zu den Golfregeln 2008 - 2011 wurden jetzt vom R&A bekanntgegeben. Der DGV veröffentlicht hier die deutsche Übersetzung der wesentlichen Neuheiten. Regel 12-2 Ball identifizieren: Regel 15-3 Falscher Ball: Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Nutzung von Ausrüstung: Regel 16-1e Über oder auf der Puttlinie stehen: Regel 24-1 Bewegliche Hemmnisse: Anhang II Ziffer 4.c „Trampolineffekt“ des Schlägerkopfes: R&A und United States Golf Association haben bereits im August 2002 die nun geltende Regel angekündigt und damit Schlägerherstellern, Handel und Golfspielern ermöglichst, sich frühzeitig auf die Neuerung einzustellen. Die Feststellung, ob ein Schlägerkopf ggf. unzulässig ist, wird durch Einblick in die vom R&A geführte „List of Non-conforming Drivers“ erleichtert, wobei diese Liste nicht abschließend ist. Sie ist im Internet unter www.randa.org, dort „Rules“, „Equipment“, Driving Clubs“ einzusehen. Denkbar ist auch, dass eine Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads“ des R&A ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft setzt. Dann muss ein Driver dieser Liste gespielt werden. Dies wird im Rahmen des Clubwettspielbetriebs jedoch ausdrücklich nicht empfohlen. Es gibt Schläger, die auf keiner der beiden Listen erscheinen. Diese gelten, sofern nicht ausnahmsweise die „List of Conforming Drivers“ in Kraft gesetzt wurde, als zugelassen, wenn nicht andere Anzeichen dafürsprechen, dass diese Schläger unzulässig sind. |
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