Grundsätzlich ist ein Heimatclubwechsel
täglich möglich.
Damit jedoch
die Möglichkeit besteht, für eine Mannschaft (im organisierten GVNB-Wettspielsystem) anzutreten ist es zwingend erforderlich, dass die Stammblattführung durchgängig vom 01. Januar des Jahres geführt wird.
Leitfaden / Erklärungen zum Heimatclubwechsel
Bei
einem Heimatclubwechsel sind wichtige Punkte des DGV-Vorgabensystem (Ziffer
2.17, 15.2 und 15.3, Anhang 2.16/1) sowie des DGV-Ligastatuts (Ziffer
6.1 und 6.3) zu beachten. Um Missverständnisse
zwischen den betreffenden Clubs im Vorfeld zu vermeiden und ggf. nicht die Spielberechtigung für die
„neue“ Mannschaft zu verlieren, dienen nachfolgende Hinweise:
Die Mitteilung des Heimatclubwechsels sollte schriftlich und an beide betreffenden Clubs
erfolgen.
Zusätzlich - allerdings nur wenn es sich um Spieler der Vorgabenklasse 1 handelt (DGVStammvorgabe
- 4,4 oder besser) - muss auch der zuständige Landesverband schriftlich benachrichtigt
werden (eine Kopie des Clubanschreibens ist ausreichend). Bei einem Clubwechsel in einen anderen Landesgolfverband sind die betroffenen Landesgolfverbände ebenfalls schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Spieler
(auch Jugend!), die in der nächsten Saison für einen anderen Club antreten
möchten, ist der Heimatclubwechsel zwingend bis zum 31.12. des laufenden
Jahres für das Folgejahr anzumelden. Geschieht dies nicht, besteht keine
Spielberechtigung für den neuen Club (DGV-Ligastatut 6.1)! Für Ausländer
die in Clubs der 1. oder 2. Bundesligen wechseln gilt zudem Ziffer 6.3
des DGV-Ligastatuts.
Die Übernahme des DGV-Vorgabenstammblatts sollte vom neuen Heimatclub daher bis zum
31.12. des Vorjahres erfolgen.
Die
Neuaufnahme überträgt der neue Heimatclub entsprechend an das DGV-Intranet
(Clubsoftware: unbedingt Häkchen für Heimatclubführung setzten!), dies
sollte möglichst ebenfalls vor Jahresende geschehen.
Dem bisherigen Heimatclub sollte der künftige Mitgliedsstatus angezeigt werden z. B. volle
Mitgliedschaft ohne Stammvorgabenführung oder Zweitmitgliedschaft.
Der bisherige Heimatclub sollte gebeten werden, eine DGV-Stammvorgabenbestätigung in
Form des DGV-Vorgabenstammblattes direkt an den neuen Heimatclub zu senden.
Ebenso
sollte der bisherige Heimatclub gebeten - wenn nötig auch erinnert - werden
die Statusänderung an das DGV-Intranet zu übertragen, die bisherige DGV-Stammvorgabenführung
ist dabei entsprechend aus der Clubsoftware (Häkchen für Heimatclubführung
entfernen) zu entfernen.
Die korrekte Eingabe in der Clubsoftware beider Clubs ist sehr wichtig und sollte sorgfältig
vorgenommen werden, da es sonst unter Umständen passieren kann, dass im DGV-Intranet
Spieler mit doppelter Heimatclubführung auftauchen und ggf. der Heimatclubstatus nicht geklärt
ist. Unter Umständen könnte dadurch die Spielberechtigung des Spielers für die Mannschaften
verloren gehen. Die Beweispflicht obliegt dem Spieler!
Der
Spieler sollte sich den Clubwechsel schriftlich - möglichst mit Datum,
Unterschrift und Stempel des bisherigen Heimatclubs bestätigen lassen.
Musteranschreiben
für den neuen Club
Musteranschreiben
für den bisherigen Club |
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