Grundsätzlich ist ein Heimatclubwechsel
täglich möglich.
Damit jedoch die Möglichkeit besteht, für eine Mannschaft (im organisierten
GVNB-Wettspielsystem) anzutreten ist es zwingend erforderlich, dass die
Stammblattführung durchgängig vom 01. Januar des Jahres geführt wird.
Leitfaden / Erklärungen zum Heimatclubwechsel
Bei
einem Heimatclubwechsel sind wichtige Punkte des DGV-Vorgabensystem (Ziffer
2.17, 15.2 und 15.3, Anhang 2.16/1) sowie des DGV-Ligastatuts (Ziffer
6.1 und 6.3) zu beachten. Um Missverständnisse
zwischen den betreffenden Clubs im Vorfeld zu vermeiden und ggf. nicht
die Spielberechtigung für die
„neue“ Mannschaft zu verlieren, dienen nachfolgende Hinweise:
Die
Mitteilung des Heimatclubwechsels sollte schriftlich und an beide betreffenden
Clubs erfolgen.
Zusätzlich - allerdings nur wenn es sich um Spieler der Vorgabenklasse
1 handelt (DGVStammvorgabe - 4,4 oder besser) - muss auch der zuständige
Landesverband schriftlich
benachrichtigt werden (eine Kopie des Clubanschreibens ist ausreichend).
Bei einem Clubwechsel in einen anderen Landesgolfverband sind die betroffenen
Landesgolfverbände ebenfalls schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
Spieler
(auch Jugend!), die in der nächsten Saison für einen anderen Club antreten
möchten, ist der Heimatclubwechsel zwingend bis zum 31.12. des laufenden
Jahres für das Folgejahr anzumelden. Geschieht dies nicht, besteht keine
Spielberechtigung für den neuen Club (DGV-Ligastatut 6.1)! Für Ausländer
die in Clubs der 1. oder 2. Bundesligen wechseln gilt zudem Ziffer 6.3
des DGV-Ligastatuts.
Die
Übernahme des DGV-Vorgabenstammblatts sollte vom neuen Heimatclub daher
bis zum 31.12. des Vorjahres erfolgen.
Die
Neuaufnahme überträgt der neue Heimatclub entsprechend an das DGV-Intranet
(Clubsoftware: unbedingt Häkchen für Heimatclubführung setzten!), dies
sollte möglichst ebenfalls vor Jahresende geschehen.
Dem
bisherigen Heimatclub sollte der künftige Mitgliedsstatus angezeigt werden
z. B. volle Mitgliedschaft ohne Stammvorgabenführung oder Zweitmitgliedschaft.
Der bisherige Heimatclub sollte gebeten werden, eine DGV-Stammvorgabenbestätigung
in Form des DGV-Vorgabenstammblattes direkt an den neuen Heimatclub zu
senden.
Ebenso
sollte der bisherige Heimatclub gebeten - wenn nötig auch erinnert - werden
die Statusänderung an das DGV-Intranet zu übertragen, die bisherige DGV-Stammvorgabenführung
ist dabei entsprechend aus der Clubsoftware (Häkchen für Heimatclubführung
entfernen) zu entfernen.
Die
korrekte Eingabe in der Clubsoftware beider Clubs ist sehr wichtig und
sollte sorgfältig vorgenommen werden, da es sonst unter Umständen passieren
kann, dass im DGV-Intranet Spieler mit doppelter Heimatclubführung auftauchen
und ggf. der Heimatclubstatus nicht geklärt ist. Unter Umständen könnte
dadurch die Spielberechtigung des Spielers für die Mannschaften verloren
gehen. Die Beweispflicht obliegt dem Spieler!
Der
Spieler sollte sich den Clubwechsel schriftlich - möglichst mit Datum,
Unterschrift und Stempel des bisherigen Heimatclubs bestätigen lassen.
Musteranschreiben
für den neuen Club
Musteranschreiben
für den bisherigen Club |