In jedem Jahr werden fast bei allen GVNB-Verbandsmitgliedern
Clubmeisterschaften ausgetragen. Regelmäßig taucht im Zusammenhang mit
der Ausrichtung dieser Meisterschaften die Frage auf, ob die Teilnahme
davon abhängig gemacht werden darf, dass ein Spieler, der in mehreren
Golfclubs Mitglied ist, den betreffenden Golfclub zu seinem „Heimatclub“
erklärt hat.
Dazu ist festzuhalten: Grundsätzlich hat jedes Mitglied des Golfclubs
das Recht, an allen Clubveranstaltungen, somit auch an Clubmeisterschaften,
unter Berücksichtigung der üblichen Einschränkungen (z.B. Höchstvorgabe,
Alter usw.), teilzunehmen. Soll dieses Recht weiter auf so genannte „Heimatclubmitglieder“
eingeschränkt werden, so bedarf es hierfür einer Ermächtigungsgrundlage
in der Vereinssatzung. Darin könnte beispielsweise geregelt sein, dass
der Vorstand das Recht hat, einzelne Mitgliedergruppen von bestimmten
Clubveranstaltungen auszuschließen.
Das Nähere könnte dann in einer (Wett-) Spielordnung des Golfclubs geregelt
sein. Ein Ausschluss des Teilnahmerechts von Mitgliedern, die einen anderen
Golfclub als Heimatclub benannt haben allein durch die Ausschreibung (also
ohne Satzungsgrundlage) entspricht nicht den formalen Anforderungen, die
die Rechtsprechung stellt. So liegt seit 1987 ein Urteil des OLG Celle
vor, das die oben genannte Rechtslage stützt. |