| 1e.
Amateureigenschaft gemäß Amateurstatut, keine hauptamtlich auf Golfanlagen
mit dem Spielbetrieb beschäftigten Personen
1f. Praxiserfahrung: Wettspiele
und aktives Golf seit mind. ca. 5 Jahren
1g. Spielstärke: ca. DGV-Stammvorgabe
ca. -18,0, bei höherer DGV-Stammvorgabe bitte Rücksprache
1h. Verfügbarkeit: umfassend
zur Sicherstellung der Mindesteinsatzzahl von 3-4 Wettspieleinsätzen im
Kalenderjahr
1i. Englischkenntnisse (nicht
unbedingt erforderlich)
1j. (gute) EDV-Kenntnisse
1k. Bereitschaft zur Übernahme
von Schulungsaufgaben in Theorie und Praxis (nicht unbedingt erforderlich)
1l. Alter: Mindest- und Höchstgrenze
= 25/60 Jahre, (im Einzelfall ggf. abweichend, bitte Rücksprache
(x1) Die Platzrichter-/Spielleiterausbildung erstreckt sich über einen
Zeitraum von 2 Jahren mit mindestens 48 Theoriestunden und mindestens
4 praktischen Wettspieleinsätzen. Nach dem ersten Jahr erfolgt eine ca.
3-stündige Prüfung zum GVNB-Platzrichter, nach dem zweiten Jahr eine ca.
3-stündige Prüfung zum GVNB-Spielleiter. Alle Theorieveranstaltungen finden
in Hannover statt.
(x2) Die Ausbildung setzt das Bestehen eines Regel-/Regularientests von
ca. 30 Minuten voraus.
2. Grundsätze der Tätigkeit als
GVNB – Platzrichter/Spielleiter
Der GVNB-Platzrichter/Spielleiter verpflichtet sich, im Rahmen der ihm
übertragenen Aufgaben, die Verbandswettspiele nach bestem Wissen und Gewissen
durchzuführen. Oberste Gebote bei der Durchführung von Wettspielen sind
die Einhaltung der Golfregeln, der Grundsätze der Sportlichkeit sowie
der Prinzipien sportlicher Fairness. In seiner Tätigkeit wahrt er stets
die Verbandsinteressen des GVNB, wie sie insbesondere in der Satzung und
der Wettspielordnung zum Ausdruck kommen.
Der GVNB – Platzrichter/Spielleiter wird von Dritten als Repräsentant
des Verbandes angesehen. Er ist daher jederzeit den Zielen und sportlichen
Grunds ätzen des Verbandes verpflichtet. Die Tätigkeit als GVNB – Platzrichter/Spielleiter
ist freiwillig und ehrenamtlich. Ein Aufwendungsersatz erfolgt im Rahmen
der vom Vorstand des GVNB gefassten Be-schl üsse und der entsprechenden
Reisekosten-Richtlinien. GVNB-Platzrichter/Spielleiter nehmen an den vom
GVNB angebotenen Fortbildungsmaßnahmen, die auch Prüfungen enthalten können,
teil. Gleichzeitig fühlt sich der GVNB-Platzrichter/Spielleiter einer
selbständigen Fortbildung, die sowohl den Bereich Regeln als auch die
zeitgemäße Abwicklung von Wettspielen umfasst, verpflichtet. Der Status
eines GVNB-Platzrichter/Spielleiter setzt neben der Einhaltung der „Grundsätze
der Tätigkeit als GVNB-Platzrichter/Spielleiter“ voraus, dass der Spielleiter
sich intensiv um den Erhalt und die Weiterentwicklung seiner Kenntnisse
der Golfregularien und des Wettspielbetriebs bem üht. Neben den individuellen
Bemühungen jedes Platzrichters/Spielleiters, sich fortzubilden, ist die
Einhaltung folgender Voraussetzungen obligatorisch.
3. Anforderungen zum Erhalt des
Status GVNB – Platzrichter/Spielleiter
3a. Regelmäßiger Besuch des
jährlichen GVNB-Spielleiterseminars
3b. Mindestens sechs Wettspieleinsätze,
jeweils gerechnet über einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Jahren.
Hierzu zählen die Einsätze für den GVNB, und die Entsendungen des GVNB
zu Wettspielen des DGV oder einer Professional Tour mit.
3c. ca. Alle 3 Jahre Teilnahme
an einem kurzen Regeltest (Dauer ca. 45 Minuten). Die Auswertung wird
nicht veröffentlicht und dient vorrangig der Selbsteinschätzung.
3d. Die Berufung zum GVNB-Platzrichter/Spielleiter
kann jederzeit durch den GVNB widerrufen werden. Ein Widerruf des Status
als GVNB-Platzrichter/Spielleiter erfolgt insbesondere, wenn in einem
unentschuldbaren Einzelfall oder wiederholt gegen diese Grundsätze der
Tätigkeit als GVNB-Platzrichter/ Spielleiter verstoßen wird.
Richtlinien |
Ab Frühjahr 2009 ist seitens des
GVNB ein neuer zweijähriger Ausbildunglehrgang zum GVNB-Platzrichter bzw.
-Spielleiter vorgesehen. Nachfolgende Informationen (auszugsweise) sollen
Art, Umfang und Dauer der Ausbildung so wie die damit verbundenen Anforderungen
und Aufgaben skizzieren. Sollten Sie Interesse an der Ausbildung haben,
aber noch offenen Fragen haben, so freuen wir uns über Ihren Anruf. Nutzen
Sie bitte das Anmeldeformular um sich für die Ausbildung anzumelden. Soweit
mindestens 10 Anmeldungen vorliegen, wird die Ausbildung durchgeführt, die
Höchstteilnehmerzahl ist auf ca. 16 begrenzt. Die Kosten der Ausbildung
werden vom GVNB übernommen. Dies beinhaltet die Verpflegung, Schulungs-unterlagen
für die Seminare sowie die Kosten für die Spielleitereinsätze und die dazu
gehörige GVNB-Bekleidung.
Jeder Einsatz wird vergütet mit Kilometerpauschale, Verpflegungspauschale,
Übernachtung (wenn nötig) sowie einer Aufwandsentschädigung. |